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Wednesday, 16. May 2012

NEUER TERMIN

LANDESMEISTERSCHAFT 2012

22.06. - 24.06.2012

max 15 Teams!

Unterlagen folgen!

 
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Thursday, 10. May 2012

Ballon trägt Segelflugzeug

http://www.youtube.com/watch?v=FeJ0UFOj_WQ

Reportage bei Schroeder Fire Balloons

http://www.youtube.com/watch?v=B3CCWqRa7Ew

 

 
Mistgabelangriff PDF Drucken E-Mail
Thursday, 3. May 2012
mistgabelangriff_-_2019
 
Wie vor 230 Jahren – Ballonfahrer mit Mistgabel bedroht.

Nun ja, damals in der Umgebung von Paris war es der erste Gasballon den die Bauern zu sehen bekamen. Sie dachten an ein Teufelswerk das da vom Himmel fiel. Das konnte gefährlich sein und musste bekämpft werden. Das war 1783, heute schreiben wir das Jahr 2012 und zwischen der ersten Landung eines Ballons in Frankreich und heute liegen 229 Jahre und ca. 20 – 30 Millionen Ballonfahrten weltweit. Warum Dieter Schürmann (75) aus Dinslaken – Eppinghofen immer noch meint, man müsste Ballonfahrer mit einer Mistforke bedrohen, ist nicht verständlich. Ist dieser Mann etwa noch 230 Jahre zurück?
Was war gesehen? Am Samstagabend landete ein Gasballon auf einem Feld in Eppinghofen glatt und stehend. Da der Acker nach einem frisch eingesäten Kartoffelacker aussah, wollte die Ballonmannschaft den Ballon verständlicherweise hier nicht abrüsten. Zum einen wollte man jeden Flurschaden vermeiden zum anderen den Ballon nicht unnötig verschmutzen. Die Landung des Ballons blieb weitgehend unbemerkt, jedoch nicht ganz. Beate G. saß an diesem schönen Frühlingsabend auf der Terrasse ihres Hauses und sah am Ende ihres zaunlosen Grundstücks den gerade gelandeten Ballon. Die passionierte Seglerin ließ sich trotz des schmutzigen Ackers nicht davon abhalten den Ballonfahrern zu Hilfe zu kommen. Ja mehr sogar, sie bot spontan ihre Wiese an, um den Ballon abzurüsten. Gesagt getan -  den Ballon 20 m nach links getragen und bevor noch weiterer Wind aufkam lag der Ballon im Garten der Seglerin. Der Verfolger wurde gerufen und war schnell in der kleinen Strasse mit den vielen Einfamilienhäusern. Eine ehe ruhige, gehobene, nahe am Rhein gelegene ca. 30 Jahre alte Wohngegend im Grüngürtel von Dinslaken. Nach gut 15 Minuten war der Ballon verpackt. Ob er zwischen der Nachbargarage, eben die von besagtem Dieter S. und dem Garten von Beate G. getragen werden konnte, prüfte der Pilot. Dies war problemlos möglich. An der Garage vorbei stellten die Ballonfahrer Korb und Hüllensack vor die Doppelgarage von Nachbar Dieter Schürmann. Die ca. 6 -7 m lange Einfahrt von der kleinen Strasse war mit einer rot-weißen Baumarktplastikkette versperrt. Die ca. 30 cm hohe Kette war an der einen Seite freistehend an einem Stein mit einem Stock oder einer kleinen Eisenstange befestigt, so dass sie leicht zur Seite zu tragen war. Bevor jedoch die Ballonfahrer den Anhänger rückwärts in diese Einfahrt fuhren, versuchten sie Dieter S. zu fragen. Mangels Klingel an der Haustüre wurde feste geklopft. Da jedoch weder Licht noch sonst was zu bemerken war wurde der Ballonanhänger langsam rückwärts ist die Einfahrt zurückgesetzt. Der Anhänger befand sich ca. ein Meter in der Einfahrt, da klopfte Dieter S. an der Beifahrerscheibe und zeigte mit den Fingern das man nicht weiterfahren sollte. Das Auto wurde sofort abgestellt, der Fahrer stieg aus und wollte Dieter S. den Sachverhalt und das beabsichtigte Einladen des Ballon erklären.
Dieter S. ging jedoch wortlos durch das neben den Doppelgaragen befindliche Gartentor. Nach wenigen Sekunden kam er mit einer Mistgabel bewaffnet zurück und stelle sich wortlos mit erhobener Mistgabel vor den Piloten. Der Pilot sagte deutlich und laut, dass er diese gefährliche Bedrohung gegen den Piloten und die Ballonfahrer nicht dürfe und er sollte die Mistgabel sofort ablegen. Dieter S. sprach kein Wort. Sein drohende Gesichtsausdruck war eindeutig gefährlich. Die zweite Aufforderung des zurückgewichenen Piloten, er möge diese gefährliche Waffe sofort ablegen, wir wollten nur ein außengelandetes Luftfahrzeug bergen, sonst würde man die Polizei rufen, ignorierte der 75 jährige ebenfalls. Erst nachdem die Polizei gerufen wurde und seine Nachbarin Beate G. mäßigen auf Dieter S. eingewirkt hatte, brachte er die Mistgabel in den Garten zurück. Die herbeigerufene Polizei war keine Hilfe. Die Bitte des Piloten, er möchte gegen Dieter S. wegen gefährlicher Bedrohung bei der Bergung eines außen gelandeten Luftfahrzeuges ( so der gesetzliche Sprachgebrauch) Anzeige erstatten und die Polizei möge seine Daten aufnehmen, wurde mit dem Satz beantwortet: „Sie haben uns nicht vorzuschreiben wie wir hier vorgehen wir bestimmen selber was wir machen.“ Genau so war dann auch der zweite Satz des Dinslakener Polizisten Diekmann als er nach dem kurzen Gespräch mit Dieter Schürmann aus dem Haus kam. Es stände jetzt 1:1. Wir würden die Bedrohung anzeigen und Dieter S. uns wegen Hausfriedensbruch. Der Einwand des Piloten, dass es kein Hausfriedensbruch sei, eben wegen der gesetzlich eindeutigen Regelung bei einem außen- gelandeten Luftfahrzeug und dass man auch versteht, dass ein Polizist nicht eben alle rechtlichen Dinge wissen könnte, wurde sehr barsch zurück gewiesen. Man sei ja schließlich ein studierter Polizist und seit 30 Jahren im Dienst. Dieser Polizist war unbelehrbar. Hier gilt die Regel. §1: Der Polizist hat immer Recht. § 2: Sollte der Polizist einmal nicht Recht haben, tritt § 1 in Kraft. Das weitere Handeln der Polizei vor Ort, die Anrufe beim Notdienst der Bezirksregierung, die Vorhaltungen man hätte ja auch über den 250 m langen Kartoffelacker den Ballon bergen können und am Ende die über eine Stunde dauernden Polizeiaufnahme, die absolute Unverschämtheit des Polizisten Diekmann, die Befragung des Co-Piloten und seiner mitgefahrenen Ehefrau, ob die vor 2 Stunden stattgefundene Landung denn in Ordnung oder gar gefährlich gewesen sei, die nichts aber auch überhaupt nichts mit der stattgefundenen Bedrohung der Ballonfahrer durch Herrn Schürmann zu tun hatte, zeigen mir folgendes auf. Solange Du unverletzt etwas überstehst, solange kein Blut fließt rufe niemals die Polizei. Sie hilft Dir nicht. Herr Dieter Schürmann ist ein alter 75 jähriger verstörter Mann. Die Strafanzeige haben wir zurückgenommen. Es bringt nichts. Er weiß sicherlich wie er ist, wie er zu seinen Mitmenschen ist und das er außer sich selbst nicht fähig ist, andere Menschen zu achten geschweige denn zu akzeptieren. Das straft ihn genug. Zuletzt noch ein Satz zur Klarstellung. Wir Ballonfahrer wissen, dass wir immer Gäste auf fremden Grund und Boden sind. Deshalb gilt es immer nett und höflich sein, wo immer es möglich ist Bescheid zusagen und oder zu fragen ob wir fremden Grund und Boden betreten dürfen. Auch wenn der Gesetzgeber uns hier weitreichende Befugnisse eingeräumt hat, so hat er auch den Eigentümer geschützt indem er uns zum Ausgleich jeden Schadens verpflichtet. Dazu ist ein Ballon vom Gesetz her bis zu 7 Mio. Euro versichert.
Zuletzt nur Auszugsweise das Gesetz:
 4. Rechte des Luftfahrzeugführers
§ 25 LuftVG  gibt dem Luftfahrzeugführer im Gegenzug zu den vorstehenden Pflichten (Namen, Anschrift, Versicherung, Kennzeichen anzugeben) folgende Rechte: Der Luftfahrzeugführer hat das Recht zur Landung auf fremdem Grund und Boden. Der Luftfahrzeugführer hat nach seiner Wahl das Recht zum Wiederstart oder zum Abtransport des Luftfahrzeugs.
Der Eigentümer darf den Luftfahrzeugführer beim Abtransport oder Abflug des Luftfahrzeuges in keiner Weise behindern oder einschränken.
Die vorstehenden Regeln schränken das Eigentum des Grundstückseigentümers ein.

 
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Landung auf dem Acker und abrüsten bei der netten Frau Seglerin Frau Giersch.
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 Etwa in der Mitte des Acker sind wir glatt gelandet
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Rechts Durchgang zum Landegarten -
hier wurden Korb und Hülle rausgetragen und vor dem Garagentor kurz abgestellt.

 
 
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